Weitere Arbeitsbereiche

Inklusive Beschulung

     Krankenhausunterricht

           Mobiler Dienst Autismus

 

 

Inklusive Beschulung

 

Mit "Inklusion" ist gemeint, dass jedem Menschen die Möglichkeit gegeben werden soll, sich vollständig und gleichberechtigt an gesellschaftlichen Prozessen zu beteiligen - von Anfang an und unabhängig von seinen individuellen Fähigkeiten, seiner Herkunft, Geschlecht oder Alter. Dieser Prozess erstreckt sich selbstverständlich auch auf den Besuch der Schule.

In diesem Zusammenhang bedeutet die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, dass jedes Kind die Möglichkeit haben soll, eine allgemein bildende Schule zu besuchen, wenn der Wunsch besteht.

Die inklusive Beschulung darf selbstverständlich nicht zu einem Verlust der sonderpädagogischen Förderung führen.

Die Förderzentren übernehmen dabei eine Schlüsselfunktion. Sie organisieren in ihrem Einzugsgebiet

- eine umfassende sonderpädagogische Diagnostik,

- die Beratung von Eltern und Lehrkräften der allgemein bildenden Schulen,

- eine präventive Förderung und

- den sonderpäd. Unterricht an den Stammschulen und den allgemein bildenden Schulen.

 

Im Rahmen der "inklusiven Beschulung" hat das Förderzentrum als einzige Förderschule in Wilhelmshaven die Zuständigkeit für die Zusammenarbeit mit allen Schulen des Wilhelmshavener Stadtgebietes. Entsprechend steht das Förderzentrum neben dem RZI Schulleitungen, Lehrerinnen, Lehrern, Eltern und Interessierten für alle Fragen zur inklusiven Beschulung als Ansprechpartner zur Verfügung.

Darüber hinaus begleiten unsere Kolleginnen und Kollegen die Schulen auch direkt vor Ort bei der Beschulung der Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf.

 

Grundschule

Für die sonderpädagogische Grundversorgung der Kinder mit den Förderbedarfen Lernen, Sprache und emotional-sozialer Förderbedarf bekommt jede Grundschule pro Klasse zwei Förderschulstunden. Weitere Lehrerstunden kann die Grundschule kindbezogen für die Förderbedarfe geistige Entwicklung, körperlich-motorische Entwicklung, Hören und Sehen statistisch generieren.

Zur inhaltlichen Ausgestaltung dieser Arbeit vgl. - Sonderpädagogische Grundversorgung -

 

Weiterführende Schulen (Sek. I)

An allen öffentlichen, weiterführenden Schulen sind Kolleginnen und Kollegendes Förderzentrums vertreten. Ihre Aufgabe besteht in der Unterstützung der Beschulung der inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler.

Für die weiterführenden Schulen errechnet sich der statische Bedarf an zusätzlichen Lehrerstunden vollständig über kindbezogene Stunden, die in Abhängigkeit von dem festgestellten Unterstützungsbedarf als so genannte „Rucksackstunden“ von der NLSchB vorgegeben sind.

 

 

 

Krankenhausunterricht

 

Der Krankenhausunterricht findet am Klinikum Wilhelmshaven statt. Es werden drei Stationen versorgt:

 

Das Kinderkrankenhaus

Die Tagesklinik der Kinder- und Jugend- Psychiatrie (KJP)

Der stationäre Bereich der KJP

 

Personell wird diese Arbeit von Kolleginnen und Kollegen des Förderzentrums und Lehrkräften der IGS unterhalten, konzeptionell und schulorganisatorisch ist das Förderzentrum zuständig.

Der Unterricht in allen drei Bereichen soll verhindern, dass die Kinder und Jugendlichen große Lernrückstände durch die zum Teil sehr langen Krankenhausaufenthalte entwickeln.

Die Kinder und Jugendlichen arbeiten mit individuellen Wochenplänen, die mit den Heimatschulen koordiniert werden, um die Übergangssituationen möglichst reibungslos zu gestalten.

  

 

 

Mobiler Dienst

 

Der Mobile Dienst Autismus kann als Beratung bei Verdacht auf oder bei bereits diagnostiziertem Autismus-Spektrum-Störungen angefordert werden.